Anwendungsbereiche
Trinkwasserhygiene zwischen Vorsorgepflicht und Betreiberverantwortung
Biofilme und Akteurskompetenz als unterschätzte Risiko-Stellschrauben im Lichte der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184
Biofilme und Akteurskompetenz als unterschätzte Risiko-Stellschrauben im Lichte der EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184
- Trinkwasser als bestüberwachtes Lebensmittel – hohe Anforderungen entlang der gesamten Versorgungskette
Trinkwasser gilt in Deutschland als das bestüberwachte Lebensmittel. Diese Einordnung ist Ausdruck eines hohen gesetzlichen und technischen Anspruchs, der sich aus der europäischen Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184, ihrer nationalen Umsetzung in der Trinkwasserverordnung sowie aus den anerkannten Regeln der Technik (u. a. DVGW-Regelwerk, VDI-Richtlinien, DIN-Normen) ableitet.
Ziel ist es, Trinkwasser jederzeit genusstauglich, hygienisch einwandfrei und gesundheitlich unbedenklich bereitzustellen.
Die hohe Überwachungsdichte ist zwingend erforderlich, denn Trinkwasser ist kein steriles Medium. Natürlicherweise vorkommende Mikroorganismen sind Bestandteil aquatischer Systeme, und auch die Materialien, Bauteile und Anlagen der Wasserversorgung und Trinkwasserinstallation sind unter realen Betriebsbedingungen nicht steril. Die hygienische Sicherheit ergibt sich daher nicht aus Sterilität, sondern aus kontrollierten, beherrschten Systemen.
Mit der Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie wird dieser Ansatz konsequent weiterentwickelt: Der risikobasierte Ansatz
(Water Safety Plan/Risikomanagement über die gesamte Versorgungskette) rückt Betreiberverantwortung, Systemverständnis und Prävention stärker in den Fokus als reine Endproduktkontrollen.
- Biofilme als systemisches Risiko – fachlich eindeutig zu vermeiden
Biofilme entstehen, wenn sich Mikroorganismen an benetzten Oberflächen anlagern, extrazelluläre polymere Substanzen (EPS) bilden und sich innerhalb dieser Struktur vermehren. Solche Biofilmstrukturen entwickeln sich in Trinkwasserverteilungsnetzen, Speichern, Behältern, Brunnenanlagen und Trinkwasserinstallationen – häufig lange bevor sie visuell wahrnehmbar sind.
Im Kontext der Trinkwasserhygiene ist klar festzuhalten:
Biofilme sind in Trinkwassersystemen grundsätzlich unerwünscht, und ihr Aufwachsen ist zu vermeiden.
Jede fachliche Relativierung widerspricht dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie dem Vorsorgegedanken der einschlägigen Regelwerke. Biofilme stellen keine per se harmlose Begleiterscheinung dar, sondern ein persistentes Risiko:
Mikroorganismen sind innerhalb der Biofilmstruktur gegenüber hydraulischen Belastungen, Reinigungsmaßnahmen und Desinfektionseinflüssen deutlich widerstandsfähiger und Biofilme fungieren als Reservoirs für mikrobiologische Belastungen und
potenziell pathogene Erreger. Dadurchgefährden sie die hygienische Stabilität des Gesamtsystems.
- Technische, wirtschaftliche und bauliche Folgen von Biofouling
Unerwünschter Biofilmbewuchs – technisch als Biofouling bezeichnet – sowie durch mikrobiellen Stoffwechsel begünstigte anorganische Ablagerungen, insbesondere Verockerungen, haben erhebliche technische und wirtschaftliche Konsequenzen. Sie führen zur Verengung von Rohrquerschnitten, beeinträchtigen den hydraulischen Durchfluss und reduzieren die Effizienz technischer Anlagen deutlich.
Betroffen sind unter anderem Wärmeübertrager, Flachbettbelüfter, Riesler, Filter- und Brunnenanlagen. Hinzu kommt das Risiko der mikrobiell induzierten Korrosion (MIC): bestimmte Stoffwechselprodukte von Mikroorganismen können metallische, polymerbasierte und mineralische Werkstoffe angreifen und langfristig zu Schäden an Leitungen, Armaturen, Behältern und Bauwerken führen. Damit wird Biofilm nicht nur zu einem hygienischen, sondern auch zu einem substanziellen Bauwerks- und Investitionsrisiko.
- Akteurskompetenz als kritischer Erfolgsfaktor im EU-Risikomanagement
Die EU-Trinkwasserrichtlinie fordert ausdrücklich eine risikobasierte Betrachtung vom Einzugsgebiet bis zur Entnahmestelle.
Neben technischen Maßnahmen rückt damit die fachliche Kompetenz der beteiligten Akteure in den Mittelpunkt.
Betrieb, Instandhaltung, Reinigung, Sanierung und Dokumentation müssen regelwerkskonform, nachvollziehbar und risikoorientiert erfolgen.
Positionen, die Biofilmbildung tolerieren, verharmlosen oder aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf nehmen, sind fachlich nicht haltbar. Sie widersprechen der Betreiberverantwortung, untergraben den Vorsorgeansatz der EU-DWD und bergen das Risiko, hygienische, technische und bauliche Schäden zu verschleiern oder bewusst zu verlagern – mit potenziell gravierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.
- Ganzheitliche Wasserhygiene erfordert interdisziplinäre Kompetenz
Die Komplexität moderner Trinkwassersysteme erfordert einen interdisziplinären Ansatz, der chemische, mikrobiologische, hygienische und ingenieurtechnische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt. Nur so lassen sich Ursachen analysieren, Risiken bewerten und nachhaltige Maßnahmen entwickeln, die sowohl hygienisch wirksam als auch material- und anlagenschonend sind.
CARELA bündelt diese Fachkompetenzen unter einem Dach und arbeitet konsequent auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, technischer Regelwerke und der geltenden Rechtslage. Lösungen werden stets anlagenspezifisch entwickelt – unter Berücksichtigung von Materialien, Wasserbeschaffenheit, Nutzung, Betriebsweise und Art der mikrobiologischen Belastung.
- Qualifizierung und Fortbildung als zentrale Säule der Vorsorge
Zur Stärkung der Akteurskompetenz wird das Veranstaltungsangebot der CARELA-Akademie im Jahr 2026 gezielt erweitert.
Schulungen zu Wassermikrobiologie, Trinkwasserhygiene, Anlagen- und Systemreinigung sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz werden für unterschiedliche Zielgruppen der Wasserwirtschaft angeboten – sowohl als Präsenzseminare als auch als Webinare. Die Termine werden schrittweise auf www.carela-group.com veröffentlicht.
Darüber hinaus ist CARELA® zugelassener Partner der bundesweiten Schulungsinitiative „Fit für Trinkwasser“, getragen von BTGA, figawa und ZVSHK. Die Zertifizierungsschulungen zur „Fachkraft für Hygiene in der Trinkwasserinstallation“ basieren auf einem bundesweit einheitlichen Rahmenlehrplan und sind in einschlägigen Regelwerken, unter anderem der VDI 6023-1, als geeignete Hygieneschulungen anerkannt.
- Fazit
Die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie macht deutlich: Trinkwasserhygiene ist kein statischer Zustand, sondern das Ergebnis kontinuierlicher Vorsorge, fachlicher Kompetenz und verantwortungsvollen Handelns.
Biofilme sind dabei kein unbeeinflussbar existierendes Randphänomen, sondern ein klar zu beherrschendes Risiko.
Nur durch regelwerkskonforme Technik, qualifizierte Akteure und konsequente Fortbildung lässt sich die hohe Qualität des Trinkwassers langfristig sichern.

